Belegstellenordnung

Belegstellenordnung Taubensuhl
(Version Mai 2025)
 
Diese Belegstellenordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung auf der Homepage des Landesverbandes der Rheinland-Pfälzischen Buckfastimker e.V. in Kraft und gilt bis eine neuere Version erscheint.
Die Belegstelle Taubensuhl ist eine Einrichtung des Landesverbandes der Rheinland-Pfälzischen
Buckfastimker e.V. Der Landesverband ist für den Unterhalt und die rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich.
Ein Belegstellenleiter wird vom Landesverband berufen. Er regelt in seinem Auftrag den
ordnungsgemäßen Belegstellenbetrieb. Der Belegstellenleiter kann in Abstimmung mit dem
Landesverband weiteres Belegstellenpersonal berufen. Dieses unterstützt im Auftrag des
Belegstellenleiters den reibungslosen Verlauf der Anlieferungen und Abholungen.
 
Den Anweisungen des Belegstellenpersonals ist Folge zu leisten. Sie üben in Vertretung des Landesverbandes das Hausrecht aus.
Das Betreten der Belegstelle ist nur mit Zustimmung oder im Beisein des Belegstellenpersonals erlaubt.
Mit Aufstellung der Begattungseinheiten wird diese Belegstellenordnung automatisch anerkannt. Dem Belegstellenpersonal ist Folge zu leisten.
Bei Nichteinhaltung der Belegstellenordnung kann die gesamte Anlieferung abgewiesen werden.
Wiederholte Missachtung bewirkt den sofortigen, dauerhaften Ausschluss vom Belegstellenbetrieb.​​
​



Anmeldung
​
Vor der Anlieferung der Begattungseinheiten, muss eine Anmeldung über unser Onlinebuchungssystemerfolgen,

bei der die Menge der Einheiten und der Termin für Anlieferung sowie Abholung vereinbart werden.
Die Anmeldung ist nur nach Bestätigung der Reservierung und Bezahlung gültig!
Neben Ihrer vollständigen Adresse geben Sie bitte an, unter welcher Telefon- oder Handynummer Sie am Anliefer- und Abholtag erreichbar sind. Falls Sie beim An- bzw. Abholen nicht selbst kommen können, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht.
Für Sammeltransporte und größere Anlieferungen können individuelle Anlieferungstage vereinbart
werden.
Ein gültiges Gesundheitszeugnis, ausgestellt auf Ihren Namen ist obligatorisch.
​​


​
Anlieferung
​
Treffpunkt ist der Parkplatz hinter dem Restaurant „Forsthaus Taubensuhl“
Geokoordinaten: 49°17’05.1″N 7°54’50.3″E // 49.284761, 7.913968

Die Begattungseinheiten werden vom Belegstellenpersonal zur Belegstelle transportiert. 
Die Beschicker müssen die letzten Meter vom Parkplatz auf die Belegstelle zu Fuß laufen.
Jeder stellt die von Ihm angelieferten Einheiten nach Anweisung selbst auf. Es ist verboten fremde
Einheiten zu manipulieren, sofern vom Eigentümer keine Vollmacht vorliegt. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen und ersatzlosen Ausschluss von der Belegstellenbeschickung.
Bewegungseingeschränkte Menschen können mit dem Belegstellenpersonal hochfahren.
Zur Anlieferung sind alle Kästchen zugelassen. Für EWKs sind keine Aufstellmöglichkeiten vorhanden.
Auf einwandfreien Zustand der Kästchen ist zu achten.
Folgendes ist zwingend einzuhalten:
​
Die Einheiten sind wetterfest mit Name und Adresse des Züchters zu versehen.
Die Einheiten müssen absolut Brut und Drohnenfrei sein, sowie kontrollierbar über ein
Drohnenabsperrgitter verfügen.
Bei der Anmeldung ist ein entsprechendes Gesundheitszeugnis, gemäß der jeweiligen Anordnung des Veterinäramtes, zwingend vorzulegen.
Die Kästchen müssen sturm- und rüttelsicher sein, eine Versiegelung ist vorteilhaft
Die Versorgung der Einheiten mit Futter kann nicht durch das Belegstellenpersonal erfolgen.
Mini-Plus Einheiten werden mit maximal 3 Waben und einer Futtertasche akzeptiert
​
Bei der Anlieferung und Abholung erfolgt die Kontrolle durch das Belegstellenpersonal.
Bei Nichteinhalten der Belegstellenordnung kann die gesamte Anlieferung abgewiesen werden.
Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung von Begattungseinheiten besteht nicht.
Für eine erfolgreiche Begattung kann keine Garantie gegeben werden.
Die Aufstellung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Landesverband der Rheinland-Pfälzischen Buckfastimker e.V. übernimmt keinerlei Haftung. Der Aufsteller hat für eine ausreichende Versicherung selbst zu sorgen.
Das gilt sowohl für die Bienen als auch Diebstahl der Einheiten/Königinnen, Frevel, Wild- und
Sturmschäden und andere Risiken.


​
Zeiten


Abholung von 8:00 Uhr – 8:30 Uhr
Anlieferung 8:30 Uhr – 9:00 Uhr
​​



Gebühren 2026

Anliefergebühr je Begattungseinheit:
für Mitglieder des LV: € 10,00
für Nichtmitglieder: € 12,00

Die Gebühren sind bei der Onlinebuchung zu entrichten.
Je Einheit geht € 1,- an den Züchter der Vaterlinie.
​



Abholung


Die Begattungseinheiten werden vom Belegstellenpersonal zum Parkplatz hinter dem Restaurant
„Forsthaus Taubensuhl“ transportiert und auch dort herausgegeben.
Eine Rückmeldung über das Begattungsergebnis ist binnen 4 Wochen nach der Abholung per Email an die Belegstelle zu senden.